Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2024
warranties – Ein Angebot von CCTV-Check (Becherer Technologies)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Verträge, Beratungen und Prüfungen im Rahmen des Angebots von „warranties“ durch Becherer Technologies (nachfolgend „Auftragnehmer“), die gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“) erbracht werden.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Prüfung, Analyse und gutachterliche Stellungnahme zu Leistungsverzeichnissen (LV) der Gebäude-, Sicherheits- und Informationstechnik auf technische Lücken, Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik (wie DIN/VDE) und wirtschaftliche Risiken.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote auf der Website stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Prüfauftrags dar. Ein bindender Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) des Auftragnehmers zustande.
(2) Der Auftragnehmer erbringt reine Beratungs- und Prüfungsdienstleistungen (Dienstvertrag gem. § 611 BGB). Die gutachterliche Stellungnahme und die Empfehlungen stellen keine Rechtsberatung und auch keine baurechtliche Fachplanung oder Haftungsübernahme für die schlussendliche Ausführung dar. Es wird kein bestimmter rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg geschuldet (z. B. eine absolute Mängelfreiheit des LVs im baurechtlichen Sinne).
(3) Zur ordnungsgemäßen Ausführung ist der Auftraggeber verpflichtet, die zu prüfenden Dokumente (z.B. GAEB, PDF) rechtzeitig, vollständig und in einem lesbaren Format bereitzustellen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle auf der Website genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Prüfung und Übermittlung des Reports. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 4 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer führt alle Prüfungen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Prüfung allgemein anerkannten Regeln der Technik aus. Die Prüfung basiert ausschließlich auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen.
(2) Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in letzterem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maximal jedoch auf das einfache Auftragsvolumen des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt.
(3) Der Auftraggeber bleibt in vollem Umfang verantwortlich für die Ausschreibung, deren wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit sowie die technische und baurechtliche Ausführung des Projekts.
§ 5 Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Beauftragung zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen (z. B. Entwürfe von Leistungsverzeichnissen, Kalkulationen, Projektpläne) striktes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
(2) Sofern vom Auftraggeber gewünscht, unterzeichnet der Auftragnehmer vor Übergabe von sensiblen Dokumenten ein separates Non-Disclosure Agreement (NDA).
(3) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Details regelt die Datenschutzerklärung.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an den vom Auftragnehmer erstellten Prüfberichten, Gutachten und Handlungsanweisungen verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält das nicht exklusive Recht, die Prüfberichte im Rahmen des konkreten Bau- oder Beschaffungsprojekts, für welches sie erstellt wurden, intern und gegenüber den beteiligten Planern frei zu nutzen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Aichach bzw. Augsburg), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.